Über die Kanzlei speziell für Erbrecht
Es ist meine Zielsetzung, Sie kurz, prägnant und verständlich zu informieren und Ihre erbrechtlichen Wünsche im Rahmen der Testamentsplanung umzusetzen.
Sollte ein Erbfall bereits eingetreten sein, werde ich die erb- oder pflichtteilsrechtliche Situation mit Ihnen ergründen, den Nachlass feststellen und sodann eine optimale Strategie zur Durchsetzung und Verwirklichung Ihrer Rechte entwickeln.
Dabei lege ich für die außergerichtliche Tätigkeit keine Abrechnung auf der Basis des Streitwerts zugrunde, da dies in der Regel zu einer hohen Kostenbelastung auf Ihrer Seite führen könnte, sondern wir vereinbaren bei Mandatserteilung eine Abrechung auf Stundenbasis (bei minutengenauer Abrechnung (keine angefangenen Stunden oder ähnliche Bauernfängerei)) bei einem Stundensatz von 280 € netto.